
Vorbeugen ist besser als Heilen!
Das hat auch der Gesetzgeber verstanden und jede Krankenkasse verpflichtet für Maßnahmen der „gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien der Spitzverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGBV“ Fördermittel bereitzustellen.
Genießen Sie einen Präventionsurlaub in Garmisch-Partenkirchen oder bezuschusste Kurse des Offenen Programms während Ihres Urlaubs .
Fördern Sie Ihre Gesundheit durch Bewegung und Entspannung in der Höhe – und genießen Sie ein einzigartiges alpines Naturerlebnis!




